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GÖRG Partnerin Caroline Stevens, LL.M. (corp. restruc.) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der DIE Fachkraft GmbH bestellt

Das Unternehmen DIE Fachkraft GmbH mit dem Sitz in Bremen hat am 27. Dezember 2021 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht – gestellt. Das Insolvenzgericht hat durch Beschluss vom 28. Dezember 2021 die erfahrene GÖRG Partnerin Caroline Stevens, LL.M. (corp. restruc) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Das Unternehmen wurde im Jahr 2016 gegründet und fokussierte sich zunächst auf den Bereich Personalberatung und Coaching. In 2020 wurde das Geschäftsfeld der Arbeitnehmerüberlassung erschlossen. Der Schwerpunkt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung liegt dabei in der schnellen und passgenauen Vermittlung von Facharbeitern und Fachhelfern in die Bereiche Logistik, Transport, Lager, Industrie und Handwerk. Es werden Arbeitnehmer in gewerbliche und technische Bereiche überlassen, wobei den Kunden ebenfalls kaufmännische Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.

 

Seit 2021 betreibt die Schuldnerin zudem ein eigenständiges Projektbüro zum Thema „Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt“ im Creative HUB Bremen.

 

Das Unternehmen war in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, nachdem der Personalbedarf der Auftraggeber der Schuldnerin infolge der Halbleiterkrise und des damit verbundenen Rückgangs in der Fertigung bzw. Verladung im Automobilsektor in 2021 drastisch zurückgegangen war. Bereits eingeleitete Sanierungsmaßnahmen, u.a. durch Reduzierung des Personals, konnten nicht schnell genug greifen, so dass das Unternehmen sich schließlich am 27. Dezember 2021 gezwungen sah einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

Die DIE Fachkraft GmbH beschäftigt aktuell noch rd. 120 Mitarbeiter und verfügt neben ihrer Hauptniederlassung in Bremen über eine weitere Niederlassung in Bremerhaven. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis einschließlich Februar 2022 gesichert.

 

Der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin wird unter der Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin vollumfänglich fortgeführt. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist es nunmehr, den operativen Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und einen geordneten Investorenprozess einzuleiten.

 

Insolvenzverwaltung DIE Fachkraft GmbH

GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Caroline Stevens, LL.M. (corp. restruc.), Partnerin, vorläufige Insolvenzverwalterin, Bremen

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.01.2022 11:26

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