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BGH-Entscheidung zu Thermofenstern: Das müssen betroffene Halter wissen

BGH ordnet die Verwendung von Thermofenstern als nicht sittenwidrig ein 

Mercedes-Benz-Besitzer können dennoch Schadensersatzansprüche geltend machen 

Daimler verbaute insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen 


Berlin-Schönefeld, 29. Juni 2021. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben den Einbau von Thermofenstern in Mercedes-Benz-Autos heute als nicht sittenwidrig bewertet. “Der BGH bestätigt einmal mehr, dass der alleinige Einbau sogenannter Thermofenster nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Abgasskandal zu rechtfertigen. Der Daimler-Dieselskandal ist damit allerdings noch lange nicht beendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nämlich insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckt”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine Kanzlei, Goldenstein Rechtsanwälte, ist unter anderem für das erste BGH-Dieselskandal-Urteil im Mai 2020 verantwortlich. 
 
 
Thermofenster: Temperaturabhängige Abgasreinigung 
“Thermofenster sind Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung von Fahrzeugen aufgrund der Außentemperatur beeinflussen. Insbesondere bei niedrigen Temperaturen stoßen die betroffenen PKW ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus”, erklärt Goldenstein und führt fort: 
 
“Dennoch gaben die BGH-Richter bereits im Januar 2021 im Rahmen eines Hinweisbeschlusses bekannt, dass Daimlers Einsatz von Thermofenstern nicht sittenwidrig sei. Die Richter argumentierten unter anderem, dass die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge auf dem Prüfstand und im Normalbetrieb gleich funktioniere. 
 
Klar ist jedoch auch: Daimler und andere Autobauer nutzten die Tatsache aus, dass bei behördlichen Abgastests jahrelang Temperaturen von ungefähr 25 Grad Celsius herrschten. Diese Außentemperaturen werden in den meisten europäischen Ländern jedoch nur in den wenigsten Monaten im Mittel erreicht.  
 
Daher stießen die PKW mit eingebauten Thermofenstern einen Großteil des Jahres unerlaubt viele Schadstoffe aus. Durch die Zulassung der manipulierten PKW sparte Daimler viel Geld, das der Konzern ansonsten in die Entwicklung einer tatsächlich funktionierenden Abgasreinigung hätte investieren müssen” 
 
 
Trotz BGH-Entscheidung: Mercedes-Benz-Besitzer haben Anspruch auf Schadensersatz 
 
“Wer einen Mercedes-Benz besitzt, der wegen des Dieselskandals zurückgerufen wurde, kann seine Schadensersatzansprüche trotz der heutigen Positionierung der BGH-Richter erfolgreich durchsetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte in den zurückgerufenen Fahrzeugen nämlich nicht nur Thermofenster, sondern insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen. Daimler hat ganz gezielt Fahrzeuge entwickelt, die die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur auf dem Prüfstand einhalten. 
 
In den USA einigte sich der Stuttgarter Konzern bereits mit den Behörden und 250.000 Sammelklägern auf einen Milliardenvergleich wegen des Abgasskandals. Doch auch europäische Mercedes-Halter mussten wegen des Abgasskandals unter anderem enorme Wertverluste ihrer Fahrzeuge hinnehmen.”, ergänzt Goldenstein. 
 
 
Das sind die Hintergründe des Daimler-Dieselskandals 
 
Seit 2018 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) europaweit rund 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Daimler widersprach diesen Rückrufen zwar, doch das KBA lehnte die Widersprüche nach eingehender Prüfung ab.  
 
Im Anschluss daran gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bekannt, dass das KBA insgesamt fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckte. Diese Abschalteinrichtungen beeinflussen die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW. Teilweise wurden sogar mehrere Abschalteinrichtungen in einem Fahrzeug entdeckt. 
 
Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM622, OM626 und OM642 und OM651-Motor. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R- und S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Vito und Viano. 
 
 
Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen 
 
Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 
 
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.  
 
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. 
 
 
Über Goldenstein Rechtsanwälte   

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.  



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.06.2021 06:56

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