BGH, Beschluss vom 5. März 2024 - II ZB 13/23
Leitsatz des Gerichts:
Der ein Firmenmissbrauchsverfahren Anregende hat weder ein Beschwerderecht gegen die eine Verfahrenseinleitung ablehnende Entscheidung des Registergerichts noch gegen die Beendigung eines auf seine Anregung hin eingeleiteten Verfahrens.
(Volltext)
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2024 07:58