EWiR 2020, 269
Leitsätze:
1. Voraussetzung für die Anerkennung der Rechtsfigur eines mitbestimmungsrechtlichen „Konzerns im Konzern“ ist, dass die Zwischengesellschaft gegenüber den ihr nachgelagerten Tochtergesellschaften eine einheitliche Leitungsmacht ausübt. (Leitsatz des Verfassers)
2. Die für die Annahme eines sog. mitbestimmungsrechtlichen „Konzerns im Konzern“ erforderliche Leitungsmacht ist jedenfalls dann gegeben, wenn die BaFin gem. § 10a Abs. 2 Satz 4 KWG regulatorisch vorgibt, dass das Konzernunternehmen alle gruppenbezogenen Pflichten eines übergeordneten Unternehmens zu erfüllen hat. (Leitsatz des Gerichts)
Caspar Behme, Dr. iur., Vertreter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Universität Bremen
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