EWiR 2008, 129
1/08 Immobilienfinanzierung Aufklärungspflicht der Bank institutionalisiertes Zusammenwirken sittenwidrige Überteuerung Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB §§ 123, 138; BGB a. F. § 276Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Objekts nur bei arglistiger Täuschung BGB§ 123 BGB§ 138 BGB a. F.§ 276 BGH, Urt. v. 23.10.2007 – XI ZR 167/05 (OLG Celle), ZIP 2008, 112 = WM 2008, 154BGHUrt.23.10.2007XI ZR 167/05ZIP 2008, 112WM 2008, 154OLG Celle
Leitsatz des Gerichts:
Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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