EWiR 2021, 125
Leitsatz der Verfasser:
Auch wenn kein Anspruch auf Homeoffice besteht, steht die Möglichkeit des Homeoffice einer Änderungskündigung bzw. Versetzung entgegen.
Burkard Göpfert, Dr. iur., LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt, FA für Arbeitsrecht und Kristina Motzet, Rechtsreferendarin – KLIEMT.Arbeitsrecht, München
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.