EWiR 2021, 103
Leitsatz des Gerichts:
Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.
Daniel Otte, Dr. iur., LL.M. (Boston Univ.), Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York) und Georg Dietlein, B.Sc. (BWL), Rechtsanwalt – CMS Hasche Sigle, Köln
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