EWiR 2021, 101
Leitsatz des Gerichts:
Eine GmbH ist durch die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen.
Jan Lieder, Dr. iur., LL.M. (Harvard), Universitätsprofessor, Freiburg i. Br. und Marcus Becker, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Freiburg i. Br.
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