EWiR 2011, 71
3/11 Anlageberatung Aufklärungspflicht Innenprovision Rückvergütung Interessenkonflikt Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB § 280 Abs. 1Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Innenprovisionen BGB§ 280 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 19.11.2010 – 17 U 29/10 (nicht rechtskräftig, Az. des Az. des BGH XI ZR 451/10; LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.19.11.201017 U 29/10nicht rechtskräftigLG Frankfurt/M.Az. des BGHXI ZR 451/10
Leitsatz des Gerichts:
Aufklärungspflichten einer beratenden Bank begründende Rückvergütungen sind Innenprovisionen, die hinter dem Rücken des Anlegers umsatzabhängig an die Bank zurückfließen und einen Interessenkonflikt begründen (hier: Anlage in VIP Medienfonds 3).
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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