EWiR 2010, 771
22/10 Anlageberatung Aufklärungspflicht Innenprovision Rückvergütung Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB § 280 Abs. 1, § 675 Abs. 1Zur Abgrenzung aufklärungspflichtiger Rückvergütungen von bloßen Innenprovisionen BGB§ 280 BGB§ 675 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 08.09.2010 – 17 U 90/10 (nicht rechtskräftig, Az. des Az. des BGH XI ZR 333/10; LG Frankfurt/M.), ZIP 2010, 2039OLG Frankfurt/M.Urt.8.9.201017 U 90/10nicht rechtskräftigZIP 2010, 2039LG Frankfurt/M.Az. des BGHXI ZR 333/10
Leitsatz des Verfassers:
Eine im Jahre 2006 über Zertifikate beratende Bank war verpflichtet, ihren Kunden über eine Vertriebsprovision, die ihr vom Emittenten aus dem Anlagekapital gezahlt werden sollte, aufzuklären.
Johannes Pitsch, Rechtsanwalt – Peters Rechtsanwälte, Düsseldorf
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