EWiR 2009, 703
10/09 Anlageberatung Investmentzertifikate Aufklärungspflichten Anlegerprofil/„Lehman Brothers“ Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB § 280 Abs. 1Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von Investmentzertifikaten („Lehman Brothers") BGB§ 280 LG Chemnitz, Urt. v. 23.06.2009 – 7 O 359/09 (nicht rechtskräftig), WM 2009, 1505LG ChemnitzUrt.23.6.20097 O 359/09nicht rechtskräftigWM 2009, 1505
Leitsätze des Verfassers:
1. Erwirbt eine Bank von der Emittentin Wertpapiere mit einem Preisabschlag, um sie an Kunden weiterzuveräußern, handelt es sich um eine übliche Handelsspanne, mit der der Kunde rechnet. Die beratende Bank muss dem Kunden diese Handelsspanne nur dann offenbaren, wenn sie außergewöhnlich hoch ist.
2. Anfang 2007 war das Bonitätsrisiko von Lehman Brothers vernachlässigbarer, theoretischer Natur. Die beratende Bank musste beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten auf dieses Risiko nicht hinweisen.
3. Zertifikate als Aktienderivate entsprechen nicht dem Risikoprofil eines Anlegers, der den Aktienanteil in seinem Wertpapierdepot reduzieren und Risiken vermeiden will. Bei einem solchen Risikoprofil darf die beratende Bank keine Zertifikate empfehlen.
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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