EWiR 2010, 667
1/10 Bank Aufklärungspflicht Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag Vertriebsprovision arglistige Täuschung Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB § 276 a. F., § 123; AGBG § 5Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sog. „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags“ BGB a. F.§ 276 BGB§ 123 AGBG§ 5 BGH, Urt. v. 29.06.2010 – XI ZR 104/08 (OLG Schleswig), ZIP 2010, 1481 +BGHUrt.29.6.2010XI ZR 104/08ZIP 2010, 1481OLG Schleswig
Leitsatz des Gerichts:
Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovision ungefragt hinweisen.
Nicole Michel, Rechtsanwältin – Schneider, Geiwitz & Partner, Augsburg
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