EWiR 2008, 37
1/08 Kfz Mangel Gewährleistung Unfall Bagatellschaden Wirtschaftsrecht AGB-, Vertrags- und Haftungsrecht BGB § 434Mangelhaftigkeit eines Kfz nach Unfall mit mehr als Bagatellschaden auch nach fachgerechter Reparatur BGB§ 434 BGH, Urt. v. 10.10.2007 – VIII ZR 330/06 (LG Berlin), ZIP 2008, 121BGHUrt.10.10.2007VIII ZR 330/06ZIP 2008, 121LG Berlin
Leitsatz des Gerichts:
Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln i. S. d. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
Patrick Bruns, Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baden-Baden
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