EWiR 2012, 585
7/12 Bank Aufklärungspflicht Innenprovision Wissensvorsprung arglistige Täuschung Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB §§ 280, 123, 242, 249; AGBG § 5Zur arglistigen Täuschung eines Anlegers über versteckte Innenprovisionen BGB§ 280 BGB§ 123 BGB§ 242 BGB§ 249 AGBG§ 5 BGH, Urt. v. 05.06.2012 – XI ZR 175/11 (OLG Oldenburg), ZIP 2012, 1496 = WM 2012, 1389BGHUrt.5.6.2012XI ZR 175/11ZIP 2012, 1496WM 2012, 1389OLG Oldenburg
Leitsatz der Verfasserin:
Über verdeckte Innenprovisionen als Teil des Kaufpreises muss regelmäßig weder der Verkäufer noch die nur finanzierende Bank aufklären. Etwas anderes gilt, wenn die Bank erkennen kann, dass der Käufer durch ein unangemessenes Verhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert sittenwidrig übervorteilt wird. Enthält die Position „Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing“, die 76,70 % des kalkulierten Gesamtaufwands ausmacht, Innenprovisionen i. H. v. 18,24 %, liegt darin allein keine sittenwidrige Übervorteilung oder arglistige Täuschung.
Stephanie Deblitz, Rechtsanwältin – mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf
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