EWiR 2009, 511
2/09 Darlehensvertrag Haustürgeschäft Widerrufsbelehrung Fristbeginn Kausalität Zeitablauf Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht HWiG a. F. §§ 1, 2Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines zeitlichen Abstands von drei Wochen HWiG a. F.§ 1 HWiG a. F.§ 2 BGH, Urt. v. 24.03.2009 – XI ZR 456/07 (OLG Karlsruhe), ZIP 2009, 1054 = WM 2009, 1028BGHUrt.24.3.2009XI ZR 456/07ZIP 2009, 1054WM 2009, 1028OLG Karlsruhe
Leitsätze des Gerichts:
1. Eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist erst mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank zu laufen beginnen soll, vermittelt dem Kreditnehmer nicht mit hinreichender Klarheit die Kenntnis über den Fristbeginn.
2. Es gibt keinen rechtlichen Obersatz des Inhalts, dass die Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bei einer Zeitspanne von drei Wochen zwischen Hausbesuch und Vertragsschluss entfällt.
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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