EWiR 2019, 451
Leitsatz des Verfassers:
Ein Kreditkartenunternehmen erwirbt für Zahlungen, die offensichtlich oder liquide beweisbar im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel stehen, keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Karteninhaber.
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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