EWiR 2011, 485
5/11 Darlehensvertrag Haustürsituation Musterwiderrufsbelehrung Deutlichkeitsgebot Vertrauensschutz Wirtschaftsrecht Vertrags- und Haftungsrecht BGB §§ 355, 358; BGB-InfoV § 14Kein Vertrauensschutz des Unternehmers bei Verwendung der Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV BGB§ 355 BGB§ 358 BGB-InfoV§ 14 OLG Jena, Urt. v. 28.09.2010 – 5 U 57/10 (nicht rechtskräftig, Az. des Az. des BGH XI ZR 349/10; LG Gera), ZIP 2011, 1063 (LS)OLG JenaUrt.28.9.20105 U 57/10nicht rechtskräftigZIP 2011, 1063 (LS)LG GeraAz. des BGHXI ZR 349/10
Leitsätze des Gerichts:
1. Die nach § 355 Abs. 2 BGB mögliche Nachbelehrung gilt auch für Darlehensverträge, die vor Inkrafttreten des SchuldRMoG geschlossen worden sind.
2. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung für einen in einer Haustürsituation geschlossenen Darlehensvertrag.
3. Der Lauf der Widerrufsfrist wird durch eine Widerrufsbelehrung, die die gesetzlichen Anforderungen nach § 355 Abs. 2 BGB nicht erfüllt, auch dann nicht in Gang gesetzt, wenn diese wörtlich der im Belehrungszeitpunkt gültigen Musterbelehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspricht.
Arne Podewils, LL.M. (NZ), Rechtsanwalt, FA für Bank- und Kapitalmarktrecht – mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf
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