EWiR 2008, 453
1/08 Kreditinstitut Aufklärungspflicht Überteuerung Sittenwidrigkeit Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB §§ 138, 241 Abs. 2, §§ 242, 311 Abs. 2Zur Aufklärungspflicht der Bank über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung BGB§ 138 BGB§ 241 BGB§ 242 BGB§ 311 BGH, Urt. v. 29.04.2008 – XI ZR 221/07 (OLG Nürnberg), ZIP 2008, 1421BGHUrt.29.4.2008XI ZR 221/07ZIP 2008, 1421OLG Nürnberg
Leitsätze des Gerichts:
1. Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.
2. Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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