EWiR 2013, 407
8/13 Bank Anlageberatung Aufklärungspflicht Kausalität Rückvergütungen Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB § 280Zur Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung wegen unterlassener Aufklärung über Provisionen bei Festhalten des Anlegers an vergleichbarer Kapitalanlage BGB§ 280 BGH, Urt. v. 26.02.2013 – XI ZR 183/11 (OLG Köln)BGHUrt.26.2.2013XI ZR 183/11OLG Köln
Leitsätze der Verfasser:
1. Begehrt ein Anleger lediglich die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung, während er an einer vergleichbaren – möglicherweise gewinnbringenden – Kapitalanlage festhält, ist dies allenfalls dann ein Indiz dafür, dass er die streitbefangene Anlage auch in Kenntnis von Provisionen der Bank erworben hätte, wenn die beklagte Bank substantiiert vorträgt, dass der Anleger im Zusammenhang mit der Zeichnung der weiteren Anlage ordnungsgemäß über Provisionen aufgeklärt wurde bzw. nachträglich Kenntnis von den dort angefallenen Provisionen erlangt hat.
2. Zu der Behauptung der beklagten Bank, dass der Anleger mit der Zeichnung der Anlage vordergründig steuerliche Vorteile erzielen wollte, hat das Gericht grundsätzlich alle angebotenen und zulässigen Beweise zu erheben.
Alexander Fuxman, Rechtsanwalt und Pascal John, Rechtsanwalt – mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf
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