EWiR 2020, 361
Leitsätze des Verfassers:
1. Der Geschäftsführer einer GmbH wird nur im extremen Ausnahmefall auf Grundlage eines Arbeitsverhältnisses tätig. Das setzt eine über die gesellschaftsrechtliche hinausgehende arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit voraus. In der Regel ist eine Tätigkeit auf Grundlage eines freien Dienstvertrags anzunehmen und damit der Weg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet.
2. Ein Sic-non-Fall liegt nicht vor, wenn der Anspruchsteller sich nicht lediglich auf eine arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage berufen kann.
Moritz Herrmann, LL.B. (Hamburg), Bucerius Law School, Hamburg
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