EWiR 2020, 359
Leitsatz des Gerichts:
Der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans ist in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar.
Thomas Wachter, Dr. iur., Notar in München
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