EWiR 2019, 363
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Abschlussprüfer einer Emissionsgesellschaft kann im Falle eines Verstoßes gegen § 332 Abs. 1 HGB wegen einer Schutzgesetzverletzung nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig gegenüber einem Kapitalanleger sein.
2. Zum Rückgriff auf § 332 Abs. 1 HGB bei der Abschlussprüfung kleiner Aktiengesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB), wenn sich eine Prüfpflicht aus prospektgesetzlichen Vorschriften ergibt.
3. Zu den Anforderungen an einen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bei unvollständiger Lage- und Risikoberichterstattung im Lagebericht der Emissionsgesellschaft.
Clemens Just, Prof. Dr. iur., LL.M. (LSE), Rechtsanwalt und Solicitor (England & Wales), Notar, Partner und Anna Steudner, Rechtsanwältin, Associate – McDermott Will & Emery Rechtsanwälte und Steuerberater LLP, Frankfurt/M.
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