EWiR 2013, 309
5/13 Anlageberatung Kausalität Verjährung Rückvergütungen Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB §§ 280, 199 Abs. 1Zur Kausalitätsvermutung bei Nichtaufklärung des Anlegers über Höhe der Rückvergütungen BGB§ 280 BGB§ 199 OLG München, Urt. v. 26.11.2012 – 19 U 2901/12 (rechtskräftig; LG Landshut)OLG MünchenUrt.26.11.201219 U 2901/12rechtskräftigLG Landshut
Leitsatz der Verfasser:
Die Kenntnis des Anlegers davon, dass das Agio letztlich an die Bank fließt, widerlegt weder die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens noch führt sie dazu, dass der Anleger die Gesamthöhe der Provision selbst erfragen muss.
Thomas Meschede, Dr. iur., Rechtsanwalt und Alexander Fuxman, Rechtsanwalt – mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf
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