EWiR 2008, 307
1/08 Haustürsituation unterbliebene Widerrufsbelehrung Schadensersatzanspruch/„Crailsheimer Volksbank“ Wirtschaftsrecht Bank- und Kreditsicherungsrecht HWiG a. F. §§ 2, 1; BGB §§ 171, 172Schadensersatzanspruch aus c.i.c. wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung auch bei lediglich während Vertragsanbahnung bestehender Haustürsituation („Crailsheimer Volksbank“) HWiG a. F.§ 2 HWiG a. F.§ 1 BGB§ 171 BGB§ 172 BGH, Urt. v. 26.02.2008 – XI ZR 74/06 (OLG Bremen ZIP 2006, 654), ZIP 2008, 686 = WM 2008, 683BGHUrt.26.2.2008XI ZR 74/06ZIP 2008, 686WM 2008, 683OLG Bremen ZIP 2006, 654
Leitsätze des Gerichts:
1. Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat.
2. Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gem. § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.
Arne Maier, Rechtsanwalt in Esslingen
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