EWiR 2021, 31
Leitsatz des Gerichts:
Die Betriebsparteien können die normative Geltung einer von ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung nicht an ein Zustimmungsquorum der Normunterworfenen binden.
Timon Grau, Dr. iur., Rechtsanwalt, FA für Arbeitsrecht, Partner – Linklaters LLP, Düsseldorf und Katharina Fischer, Dr. iur., Rechtsanwältin, Associate – Linklaters LLP, Hamburg
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.