BaFin: Rundschreiben zur Überwachung von Bankprodukten
Die BaFin hat am 30.10.2023 ein Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft veröffentlicht. Dessen Anforderungen sind von den betroffenen Unternehmen vom 1.5.2024 an einzuhalten.
Das Rundschreiben (08/2023) richtet sich an Produkthersteller und -vertreiber und gibt vor, wie sie Bankprodukte überwachen und ihre Governance gestalten müssen. Es geht insbesondere um (Immobilar-)Verbraucherdarlehnsverträge, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste.
Mit dem Rundschreiben setzt die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2015/18) um. Da deren Rechtsgrundlage bezweifelt wurde, hatte die BaFin die Leitlinien zunächst nicht in ihre Verwaltungspraxis übernommen. In einem vom französischen Conseil d´État angestrengten Vorabentscheidungsverfahren (C-911/19) hatte der EuGH allerdings deren Gültigkeit klargestellt. Das Rundschreiben der BaFin orientiert sich sehr eng an den Vorgaben der Leitlinien.