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BMF: RefE für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

Das BMF hat am 23.10.2023 einen RefE für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz) veröffentlicht. Das Gesetz soll die europäische Verordnung MiCA (Markets in Crypto Assets, VO (EU) 2023/1114), die Neufassung der EU-Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation, VO (EU) 2023/1113) sowie das europäische DORA-Paket (Digital Operational Resilience Act, VO (EU) 2022/2554 und RL (EU) 2022/2556) zusammengefasst durchführen bzw. umsetzen.

Die MiCA-Verordnung etabliert einen eigenständigen und innovativen europäischen Regelungsrahmen über Märkte für Kryptowerte, der den bisherigen nationalen Rahmen der Regulierung von Kryptowerten ablöst. Der RefE sieht vor, dass die MiCA-Verordnung mittels eines neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) in Deutschland durchgeführt werden kann. Es bündelt die Aufsichtsbefugnisse der BaFin über Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleister in einem Gesetz.
Aufgrund der EU-Geldtransferverordnung sollen bestehende Vorschriften über die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers neugefasst und ihr Anwendungsbereich auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet werden. Außerdem sollen bestehende Gesetze angepasst werden, um die Verpflichteteneigenschaft der MiCA-Institute nach dem Geldwäschegesetz weiterhin zu gewährleisten.
Durch das DORA-Paket sollen erstmals einheitliche Anforderungen an die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für den gesamten Finanzsektor aufgestellt werden. Hierzu sollen Kompetenzen auf die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder übertragen werden, damit diese ihre Aufgaben nach der unmittelbar geltenden DORA erfüllen können.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.10.2023 07:17
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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