BGH: Insolvenzverwaltervergütung – Begrenzung des Schätzwerts der Insolvenzmasse bei vorzeitiger Einstellung des Verfahrens
Die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger steht einer Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung seiner Vergütung nicht entgegen, wenn dieser vor der Verfahrenseinstellung für den streitigen Teil seiner Vergütung Sicherheit geleistet hat. Das hat der BGH, Beschl. v. 13.7.2023 – IX ZB 42/22, entschieden
Der BGH hat weiter festgestellt, dass der Schätzwert der Masse, wenn das Verfahren durch Einstellung vorzeitig beendet ist, durch die Summe der Forderungen aller zu befriedigenden Insolvenz- und Massegläubiger begrenzt wird, sofern nicht der Wert der bereits erzielten Massezuflüsse höher ist.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.08.2023 17:52
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt