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Gravenbrucher Kreis: Stellungnahme zum RefE eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des RefE eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt er, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht (PM v. 11.5.2023).

In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen seien. Die vorgesehene Regelung, es käme für ein Aussonderungsrecht von Kryptowerten nicht auf die Trennung dieser von institutseigenen Kryptowerten an, lehnt der Gravenbrucher Kreis ab.

Hinsichtlich der Kosten der Aussonderung sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. Der Erfahrungsschatz aus Insolvenzen von Kryptoverwahrern sei begrenzt. Zum jetzigen Zeitpunkt könne der Aufwand, den die Aussonderung von einzelnen Kryptowerten mit sich bringt, nicht eingeschätzt werden. Eine Evaluierung in fünf Jahren nach Inkrafttreten der Regelung sei daher sinnvoll.

Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.gravenbrucher-kreis.de.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2023 07:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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