BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZR 71/22
Leitsatz des Gerichts:
Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2023 19:22