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EGMR: Schutz für Whistleblower

Die Verurteilung eines Whistleblowers im LuxLeaks-Skandal zu einer Geldstrafe erfolgte zu Unrecht und verletzte diesen in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung. Das hat im Berufungsverfahren die Große Kammer des EGMR, Urt. v. 14.2.2023 – Nr. 21884/18, entschieden, damit das Urteil erster Instanz von 2021 gekippt und zudem eine Entschädigungszahlung angeordnet.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Beschwerdeführer als Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in den als „Luxleaks“ bekannt gewordenen Fällen Steuerdeals zwischen großen multinationalen Unternehmen und den luxemburgischen Steuerbehörden offengelegt. Er war daraufhin in Luxemburg zu einer Geldstrafe von 1.000 € verurteilt worden.

Nach Ansicht der Großen Kammer des EGMR hat der Beschwerdeführer einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Debatte über Steuerpraktiken internationaler Unternehmen geleistet. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung dieser Informationen sei größer als alle sich daraus ergebenden nachteiligen Auswirkungen. Eine Verurteilung des Whistleblowers erziele eine abschreckende Wirkung auf andere potenzielle Informanten unabhängig von der Höhe der Geldstrafe. Unter Berücksichtigung insbesondere dieser gewichtigen Sanktion führe die Interessenabwägung zu einem Verstoß gegen Art. 10 EMRK.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.03.2023 07:19
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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