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BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - VIII ZB 41/22 - LG Frankfurt (Oder)

Leitsatz des Gerichts:

Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung - bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.02.2023 09:15

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