BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - VIII ZB 41/22 - LG Frankfurt (Oder)
Leitsatz des Gerichts:
Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung - bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.02.2023 09:15