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Gravenbrucher Kreis für gezielte Angleichung der europäischen Insolvenzrechte

Der Gravenbrucher Kreis hat in einer Stellungnahme vom 13.2.2023 zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final) die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte befürwortet und zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung gefordert.

Die künftige Europäische Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte erfordert aus Sicht des Gravenbrucher Kreises, die weitere Professionalisierung und Konzentration der Insolvenzgerichte voranzubringen. Der Aufgabenkreis der Insolvenzgerichte werde durch verbesserte Zugriffsmöglichkeiten auf nationale Vermögensregister und vereinfachte Liquidationsverfahren erheblich erweitert.

Der Gravenbrucher Kreis befürwortet insbesondere die Harmonisierung des Insolvenzanfechtungsrechts sowie den vereinfachten Zugriff auf nationale Register in transnationalen Verfahren, um Gläubigerrechte besser wahren zu können (Asset Tracing). Im Grundsatz befürwortet er auch ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für zahlungsunfähige Kleinstunternehmen, das jedoch praxisnäher gestaltet werden sollte. Auch bei Kleinstunternehmen könnten durch die Begleitung von Fachleuten häufig Sanierungserfolge erzielt werden.

Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.gravenbrucher-kreis.de.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.02.2023 19:21
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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