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BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22

Leitsatz des Gerichts:

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht.

(Leitsatz des Gerichts)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.01.2023 07:49

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