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BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20

Leitsatz des Gerichts:

Ein kartellrechtswidriger Austausch zwischen Wettbewerbern über geheime Informationen, die das aktuelle oder geplante Preissetzungsverhalten gegenüber einem gemeinsamen Abnehmer zum Gegenstand haben, begründet zugunsten dieses Abnehmers den Erfahrungssatz, dass die danach erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die Wettbewerbsbeschränkung gebildet hätten (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 26 - LKW-Kartell II mwN).

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.01.2023 12:13

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