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BGH, Beschluss vom 29. September 2022 - IX ZB 48/21

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare Betrag in erster Linie den Einkünften des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit oder den fiktiven Einkünften aus dem angemessenen Dienstverhältnis zu entnehmen ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.12.2022 15:33

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