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BGH, Urteil vom 29. September 2022 - IX ZR 204/21

Leitsatz des Gerichts:

Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten infolge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.12.2022 11:02

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