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BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - IX ZR 130/21

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Tatrichter im Rechtsstreit des Gläubigers gegen den Bürgen, der das Wiederaufleben der Forderung des Gläubigers bestreitet, nach Rückgewähr der vermeintlich anfechtbaren Leistung an den Insolvenzverwalter bei ansonsten feststehender Tatsachengrundlage Zweifel am Vorliegen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners, geht dieser Umstand zu Lasten des Gläubigers.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.11.2022 07:17

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