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Knapheide Hydraulik Systeme will sich in Eigenverwaltung sanieren

Die produzierende Industrie in Deutschland wird derzeit durch massive Materialpreis- und Energiekostenerhöhungen aufgrund der mittelbaren Folgen der Corona-Pandemie, gestörten Lieferketten und dem Ukrainekrieg erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Als Folge der Wirtschaftskrise hat sich auch die in Beckum ansässige Knapheide Hydraulik Systeme GmbH Beckum (KHS) nebst drei weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe entschieden, ihren Restrukturierungskurs im Rahmen eines am 25.11.2022 beim zuständigen Gruppengerichtsstand in Bielefeld gestellten Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung fortzusetzen. Die Unternehmensgruppe ist Lieferant von Hydrauliksystemen für Erdbewegungs- und Landmaschinenhersteller und sieht sich aktuell erheblichen Kostensteigerungen einerseits und massiven Umsatzverlusten andererseits ausgesetzt. Das Eigenverwaltungsverfahren soll den Gesellschaften nun die Möglichkeit eröffnen, die bereits begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, um sich unter den veränderten Marktbedingungen neu aufzustellen.

 

Die Geschäftsleitung von KHS ist durch die Sanierungs- und Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg, beide GÖRG Partner mit langjähriger Erfahrung vor allem auch in der Begleitung großer Eigenverwaltungsverfahren (zuletzt u.a. Senvion, KSM, Bonita), ergänzt worden. Das Team von GÖRG wird nun gemeinsam mit der operativen Geschäftsführung von KHS und mit Unterstützung des Gesellschafters einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Die Leistungsfähigkeit von KHS gegenüber ihren Kunden soll durch die Entscheidung, die Restrukturierung unter gerichtlicher Aufsicht zu Ende zu führen, nicht beeinträchtigt werden. Ein erfahrenes Team der Unternehmensberatung WAYES um Michael Rabe und Hamed Omumi wird die kaufmännischen Aspekte der Betriebsfortführung und der Restrukturierung im Rahmen der Eigenverwaltung begleiten.

 

Dem Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens wird vom zuständigen Amtsgericht grundsätzlich nur stattgegeben, wenn eine Aussicht auf die Sanierung des Unternehmens besteht. Nach dieser Maßgabe hat das Amtsgericht Bielefeld Stephan Michels zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Dieser wird nun mit der Eigenverwaltung konstruktiv zusammenarbeiten und gemeinsam mit dieser Lösungen erarbeiten, um einem weiteren namhaften Industrieunternehmen in Deutschland einen Ausweg aus den unvermeidbaren Folgen der aktuellen Wirtschaftskrise zu ermöglichen. Hierzu sind vom Unternehmen bereits erste aussichtsreiche Investorenansprachen erfolgt. Für die ca. 400 Mitarbeiter der betroffenen Gesellschaften wurde die Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet, damit die Löhne und Gehälter bis Ende Januar gesichert sind.

 

Eigenverwaltung

GÖRG Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR

Dr. Thorsten Bieg (CRO, Partner, Insolvenzrecht, Hamburg)

Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle (CRO, Partner, Insolvenzrecht, Hannover)

Dr. Mike Westkamp (Partner, Insolvenzrecht, Wuppertal)

Tim Beyer (Partner, Insolvenzrecht, Bremen)

Dr. Karl-Friedrich Curtze (Partner, Insolvenzrecht, Hamburg)

Stefan Liese (Partner, Insolvenzrecht, Hannover)

Dr. Frank Wilke (Partner, Arbeitsrecht, Köln)

Burkhard Fabritius, MBA (Partner, Arbeitsrecht, Hamburg)

 

WAYES

Michael Rabe (Associate Partner, Restrukturierung, Hannover)

Hamed Omumi (Associate Partner, Verfahren, Oldenburg)

 

Sachwaltung

MICHELS INSO

Stephan Michels (vorläufiger Sachwalter, Partner, Insolvenzrecht)

 

Über die Knapheide-Gruppe

Bei der Unternehmensgruppe Knapheide handelt es sich um eine mittelständische Firmengruppe, die seit Jahrzehnten als renommierter Hersteller hochwertiger und extrem robuster Hydrauliksysteme namhafter Kunden aus den Bereichen Maschinenbau und Industrie (u.a. Hersteller von Erdbewegungsmaschinen, Landmaschinen, Gabelstapler) beliefert. In der Unternehmensgruppe sind ca. 400 Mitarbeiter beschäftigt. Zuletzt konnten ca. € 70 Mio. Jahresumsatz erzielt werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2022 10:32

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