FAQ zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung
Am 06.10.2022 wurden 33 häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Fragen und Antworten zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung erläutern die in den geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen. Sie sollen die Unternehmen bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützen. Behandelt werden beispielsweise folgende Fragen:
- Für welche Unternehmen gilt die Meldepflicht gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung?
- Wie wird eine „Wirtschaftstätigkeit“ im delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten definiert?
- Was ist eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit?
- Was sind „ermöglichende Tätigkeiten“ und „Übergangstätigkeiten“ bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?
- Wie kann die Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel ermittelt und gemeldet werden?
- Wie werden bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit die NACE-Codes verwendet, um die taxonomiefähigen Tätigkeiten zu ermitteln?
Darüber hinaus sind Fragen angesprochen, die im Besonderen für Nicht-Finanzunternehmen, Finanzunternehmen, Vermögensverwalter, Versicherungen und Kreditinstitute von Bedeutung sind.
Die FAQ stehen hier zum Download bereit.
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