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BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - II ZB 20/21

Leitsatz des Gerichts:

Eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind grundsätzlich von Amts wegen ein-zutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sich nach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.08.2022 08:08

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