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BGH, Urteil vom 7. Juli 2022 - IX ZR 144/20

Leitsatz des Gerichts:

Ein Abstehen vom Urkundenprozess ist im Berufungsverfahren auch nach Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich hält.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.08.2022 10:19

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