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GmbH-Gründung vereinfacht: Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen erweitert

Der Bundesrat hat die Ausweitung der Online-Beglaubigung gebilligt. Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus.

GmbH-Gründung vereinfacht
Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften entfällt. Zudem erstreckt es das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.

EU-Digitalisierungsrichtlinie
Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen, der Bundesrat hatte es am 25.6.2021 gebilligt. Es tritt größtenteils zum 1.8.2022 in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus.

Weitere Regelungen
Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.

Gestaffeltes Inkrafttreten
Das Gesetz kann jetzt teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am 1.8.2022 und teilweise erst am 1.8.2023 in Kraft treten.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Die Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum DiREG - eine erste Einordnung
Peter Stelmaszczyk / Benedikt Strauß, ZIP 2022, 1077

Literatur:
Gründungen im Onlineverfahren
Thomas Brinkmeier, GmbHStB 2022, 227

Aufsatz:
Gründungen mit Bar- oder Sacheinlagen und Gesellschafterbeschlüsse im Onlineverfahren: Neuerungen durch das DiREG
Hartmut Wicke, GmbHR 2022, 516

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.07.2022 12:34
Quelle: BR PM vom 8.7.2022

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