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BGH, Beschluss vom 17. Mai 2022 - II ZB 11/21

Leitsatz des Gerichts:
Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses Interesse berechtigt ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.06.2022 09:26

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