Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - II ZR 71/20

Leitsatz des Gerichts:
Haben die Parteien eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Aufhebung des Unternehmensvertrags vereinbart, dass der Untergesellschaft zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach Vertragsbeendigung eine Zahlung tatsächlich zufließen soll, ist die Forderung bei der Berechnung des fiktiven Jahresfehlbetrags auf den Aufhebungsstichtag nicht zu berücksichtigen.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.04.2022 08:58

zurück zur vorherigen Seite