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BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - IX ZB 41/21 -

Leitsatz des Gerichts:
Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen
Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.02.2022 09:18

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