BGH, Urteil vom 2. Dezember 2021 - IX ZR 53/21 -
Leitsatz des Gerichts:
Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, muss sich vertreten lassen, es sei denn, er legt gewichtige Gründe dar, welche seine Anwesenheit erfordern
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.02.2022 08:53