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BGH, Beschluss vom 18. November 2021 - IX ZB 1/21

Leitsatz des Gerichts:
Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn sie im Rahmen eines Vergleichsangebots erfolgen.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.12.2021 11:52

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