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BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 21/21

Leitsatz des Gerichts:
Stellt der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs einen (Gegen-)Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs, sind die §§ 110 ff. ZPO auf ihn nicht entsprechend anwendbar.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.11.2021 09:22

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