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Hohe Rücklaufquote bei den Hemmungsvereinbarungen

Anleger, die bislang keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben, erhalten in den nächsten Tagen Zahlungsaufforderungen

Vorbereitungen für zweite Abschlagsverteilung im Sommer 2022 laufen

 

München, 11. Oktober 2021. Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften werden in den nächsten Tagen die wenigen Anleger, die bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben, nochmals anschreiben und diese zur Rückzahlung der im Vierjahreszeitraum vor Insolvenzantragstellung erhaltenen Beträge auffordern. Das Schreiben dient der Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche zum Zwecke der Verjährungshemmung, die dann ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgt. Dieses Vorgehen ist notwendig, um auf diesem Weg etwaige Ansprüche zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger zu wahren. Den betroffenen Anlegern steht weiter frei, die Hemmungsvereinbarungen unverändert zu unterzeichnen und zurückzusenden, um die ansonsten noch in diesem Jahr bevorstehende gerichtliche Inanspruchnahme abzuwenden.

Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters, Anfechtungsansprüche der insolventen Gesellschaften zu prüfen. Solche Ansprüche können bestehen, weil die Anleger Zahlungen für Mieten und Rückkaufpreise erhalten haben, obwohl sie kein Eigentum an den Containern erwerben konnten, und zwar sowohl aus Rechtsgründen als auch, weil ein Großteil der an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht existierte.

Statt alle Anleger aus der Anfechtung in Anspruch zu nehmen, haben die Insolvenzverwalter von Beginn des Verfahrens an alles daran gesetzt, um die Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. So haben sie den Anlegern vorgeschlagen, Hemmungsvereinbarungen abzuschließen, damit die Frage der Anfechtbarkeit durch die Gerichte in repräsentativen Fällen geklärt werden kann. Die bislang dazu ergangenen Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten ergeben - wie zu erwarten war - noch kein einheitliches Bild. Das OLG Hamm sowie die Landgerichte Stuttgart und München haben die Rückzahlungspflicht der Anleger teilweise bejaht, andere Gerichte haben die Klagen abgewiesen. Die Pilotverfahren müssen daher fortgeführt werden, um für die verschiedenen Fall-
konstellationen höchstrichterlich zu klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen.

Eine solche Klärung ist nicht bis zum 31.12.2021, dem Termin für die gesetzliche Verjährung etwaiger Anfechtungsansprüche, möglich.

Bislang wurden 108.000 Hemmungsvereinbarungen unterzeichnet

Die meisten Anleger begrüßen ausdrücklich den von den Insolvenzverwaltern eingeschlagenen Weg. Von rund 114.000 verschickten Hemmungsvereinbarungen wurden bislang rund 108.000 ordnungsgemäß unterzeichnet an den Insolvenzverwalter zurückgesandt. Von den Anlegern, die heute noch Gläubiger in einem der Verfahren sind, haben über 98 Prozent die Hemmungsvereinbarung unterzeichnet, von den (Alt-)Anlegern, deren Ansprüche vor der Insolvenz vollständig befriedigt worden waren und die keine Neuanlagen getätigt hatten, allerdings lediglich 75 Prozent. Hierbei handelt es sich um Anleger, die die von ihnen investierten Gelder letztlich „auf Kosten“ der Anleger, die neue Gelder investiert hatten und heute daher einen Schaden erlitten haben, vor der Insolvenz vollständig zurückerhalten hatten.

Um die Interessen aller Gläubiger zu wahren, muss der Insolvenzverwalter in den Fällen, in denen keine Hemmungsvereinbarung vorliegt, vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.

 „Wir haben Anleger, die uns bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben zurückgeschickt haben, unter Hinweis auf die Pilotverfahren bereits mehrfach an die Unterzeichnung erinnert, zuletzt noch zweimal im Jahr 2021. Da die Verjährung etwaiger Ansprüche unmittelbar droht, bleibt uns keine andere Wahl, als ihnen jetzt im Interesse der Gläubigergesamtheit eine Zahlungsaufforderung zuzustellen und dann auch gerichtliche Maßnahmen zur Verjährungshemmung einzuleiten, wenn weiterhin keine unterzeichnete Hemmungsvereinbarung vorliegt. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen,“ macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé deutlich.

Positive Entwicklung der Containerverwertung

Die Verwertung der vorhandenen Container entwickelt sich weiter positiv.  Bislang konnten daraus Erlöse von über 540 Mio. Euro generiert werden. Über 200 Mio. Euro davon wurden bereits bei der ersten Abschlagsverteilung in diesem Jahr an die rund 54.000 Gläubiger ausgezahlt. In noch offenen (Erb-)Fällen soll dies in einem zweiten Zahllauf bis Ende des Jahres erfolgen.

Die zweite substanzielle Abschlagsverteilung ist für die Gläubiger aller vier P&R Gesellschaften für den Sommer 2022 geplant. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits. „Wir sind zuversichtlich, dass wir den Zeitplan einhalten können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Informationen dazu sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden.

 

Weitere Informationen:

Dr. jur. Michael Jaffé zählt zu den erfahrensten und renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Eine besondere Expertise liegt dabei auf mehrstufigen Konzerninsolvenzverfahren und Verfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten oder schwierig zu verwertenden Vermögensgegenständen. Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. jur. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe. Darüber hinaus gelang es ihm, unter anderem die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen.

Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera zur Daseinsfürsorge, fand er für alle Betriebe eine dauerhafte Lösung. Als Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Im Insolvenzverfahren der DCM Deutsche Capital Management (DCM AG), mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 4,7 Mrd. Euro ein führender Anbieter von geschlossen Fonds in Deutschland, arbeitete er die komplexen Strukturen auf und verwertete erfolgreich die Beteiligungen. Er ist darüber hinaus Insolvenzverwalter der Pro Health AG, der Phoenix Solar AG und der Dero Bank AG. Das Amtsgericht München bestimmte ihn Ende August 2020 auch zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard AG sowie der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH sowie der Wirecard Global Sales GmbH.

Als Insolvenzverwalter von drei deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften verwertet er im Rahmen einer komplexen grenzüberschreitenden Struktur die weltweite Containerflotte mit dem Ziel, die Schäden für die rund 54.000 Anleger zu minimieren, die über 3 Milliarden Euro zu den Insolvenztabellen angemeldet haben.

Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien auf den Gebieten Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht sowie Sanierung (nach dem ESUG), insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Eine wichtige Grundlage dafür ist die regelmäßig gerade bei komplexen Verfahren gefragte langjährige Erfahrung, Kompetenz und Unabhängigkeit. Nicht zuletzt deshalb genießt die Kanzlei seit Jahrzehnten das Vertrauen von Gerichten und Gläubigern gerade in schwierigen Verfahren, in denen widerstreitende Interessen der Beteiligten bestehen. Die Kanzlei kann mit ihrer eigenen leistungsstarken und über Jahren gewachsenen Struktur Verfahren jeder Größenordnung im Interesse der Gläubiger begleiten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.10.2021 07:44

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